Der Bundestag hat am 27.10.2011 beschlossen, dass Anbieter von Sonderrufnummern Ihre Kunden nicht mehr kostenpflichtig in Warteschleifen hängen lassen dürfen. Die gestern verabschiedete Novelle des Telekommunikationsgesetzes sieht das sowohl für die Einwahl aus dem Festnetz als auch aus Mobilfunknetzen vor. Längst fällige EU Vorgaben werden nun endlich umgesetzt.
Leichter wird es auch für Kunden, die ihren Telefonanbieter wechseln möchten: Die Laufzeit eines Vertrages darf nicht noch einmal beginnen, wenn ein Kunde umgezogen ist. Ein Sonderkündigungsrecht tritt zukünftig in Kraft, wenn dem Kunden am neuen Wohnort nicht der gleiche Standard geboten werden kann. Die Umstellung eines Telefonanschlusses auf den neuen Anbieter darf nur noch einen Tag dauern. Für längere Wartezeiten haftet der alte Anbieter. Leider sieht der Gesetzgeber hier noch keine Sanktionen vor.
Für die Umsetzung der Gesetzesvorlage gibt es eine maximale Frist von 12 Monaten.
Labels: anbieterwechsel, telefonanbieter
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